Was wird gefördert?
Gefördert wird vom AMS die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen von
ArbeitnehmerInnen. Die Auswahl der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in
Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines
Bildungsplanes gewährt, wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme als
arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist und das Begehren vor Beginn
der Qualifizierungsmaßnahme(n) eingebracht wird.
Wer wird gefördert?
Für folgende Personengruppen kann bei Vorlage eines Bildungsplanes der
Arbeitgeber um Förderung ansuchen: ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre. Frauen mit
höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule. WiedereinsteigerInnen, die
sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. in
Elternkarenz befinden.
Förderhöhe:
Die Höhe der Förderung beträgt 70% der Lehrganggebühren für
ArbeitnehmerInnen ab 50 Jahren, 60% der Lehrgangsgebühren für
ArbeitnehmerInnen ab 45 bis 49 Jahren, Frauen, die als höchst abgeschlossene
Ausbildung eine Lehre oder eine mittlere Schule aufweisen sowie
WiedereinsteigerInnen. Die Höhe der maximal anerkennbaren Lehrganggebühren
beträgt € 10.000,- pro TeilnehmerIn und Begehren. Die Finanzierung erfolgt je
zur Hälfte aus Mitteln des AMS und ESF.
Anträge und Ablauf der Förderungsabwicklung:
Die Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice richtet sich
nach der personaldisponierenden Stelle des Betriebes, in dem die zu
fördernden ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind. Bei dieser Förderung sind
regional unterschiedliche Regelungen möglich. Bitte wenden Sie sich an die
AnsprechpartnerInnen in den jeweiligen Bundesländern. Die vollständige
Begehrenseinbringung muss vor Kursbeginn im Original oder per eAMS
erfolgen.
Weitere Informationen zur Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (hier)
Gemäß §4 Abs. 4 Z 8 EStG können UnternehmerInnen zusätzlich zu den tatsächlichen Aus- und Fortbildungskosten ihrer MitarbeiterInnen einen Steuerabsetzbetrag in der Höhe von 20% geltend machen. Diese Begünstigung wird nur für externe Aus- und Fortbildungskosten gewährt, nicht für unternehmensinterne Ausbildungen und gilt nur für die MitarbeiterInnen, nicht für die UnternehmerInnen selbst.
Weitere Informationen zum Bildungsfreibetrag (hier)
NEU seit 1.Mai 2014!
Mit der Initiative "45 Plus” unterstützt der waff Unternehmen, die in Wien ihren Betriebsstandort haben und ihre MitarbeiterInnen (ab 45 Jahren) qualifizieren lassen.
Wer wird gefördert?
ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahren mit Beschäftigungsort Wien. Die
MitarbeiterInnen müssen in einem unselbstständigen,
vollsozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen.
Was wird gefördert?
Einen Zuschuss gibt es für den Erwerb von Abschlüssen: z.B. Lehrabschluss,
berufsbezogene Weiterbildungen und Sprachkurse.
Voraussetzung:
Voraussetzungen sind die Antragstellung durch das Unternehmen vor Beginn der
Aus- und Weiterbildung (Einreichfrist bis 31.12.), Durchführung der Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen durch externe SchulungsträgerInnen und Nachweis über
die erfolgreiche Absolvierung der Qualifizierungsmaßnahme.
Förderhöhe:
Jedes Unternehmen kann mehrere MitarbeiterInnen unterstützen lassen. Der
höchstmögliche Zuschuss pro Unternehmen beträgt € 20.000,-. Jede
MitarbeiterIn wird dabei mit bis zu € 3.000,- für folgende
Personalentwicklungsmaßnahmen unterstützt: Berufsbezogene Weiterbildung inkl.
Sprachkurse: 50 % der Kurskosten, maximal € 1.000,- , Lehrabschluss bzw.
vergleichbaren Abschluss nachholen: 90 % der Kurskosten, maximal €
3.000,-.
Berücksichtigt werden Aus- und Weiterbildungskosten inkl. Prüfungsgebühren
(ohne Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten), die von externen
Qualifizierungseinrichtungen/ TrainerInnen in Rechnung gestellt werden.
Einreichfrist:
Die Frist für die Abgabe der Antragsunterlagen einschließlich aller
notwendigen Beilagen endet mit dem 31.12.
Weitere Informationen zur waff-Förderung „Initiative 45 Plus“ finden Sie hier.